Notarin

Die Aufgaben, die ich als Notarin wahrnehme, sind vielfältig und betreffen einige Rechtsgebiete, wie beispielsweise das Immobilienrecht, das Familienrecht, das Erbrecht und das Gesellschaftsrecht. So beurkunden Notare Verträge, wie beispielsweise Kaufverträge von Immobilien, aber auch Eheverträge, Erbverträge bzw. Testamente und Verträge aus dem Bereich des Gesellschaftsrechts müssen durch einen Notar/eine Notarin beurkundet werden. Auch die dann zum Teil notwendigen Meldungen an die öffentlichen Register, wie beispielsweise die Meldung an das Grundbuchamt nach einem Immobilienverkauf, werden von Notaren durchgeführt. 

Bereits im Vorfeld berate ich Sie umfassend und kläre Sie über die rechtlichen Konsequenzen Ihrer Vorhaben auf. Als Notarin bin ich zur Unparteilichkeit und Neutralität verpflichtet. 

Neben diesen Aufgaben kann ich Ihnen auch helfen, wenn es um die Beglaubigung von Unterschriften und Abschriften geht. Dies ist immer wieder erforderlich, wenn es um Anträge oder Erklärungen gegenüber Behörden geht.

Ein Bereich, der immer mehr an Wichtigkeit gewinnt, ist die Erstellung und Beurkundung von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen. Auch hier berate ich Sie umfangreich und bin Ihnen behilflich, den für Sie richtigen Weg zu finden.