Yvonne Wagner

Fachanwältin für Familienrecht


Rechtsgebiete

Familienrecht
Sozialrecht
Erbrecht
Mietrecht
Arbeitsrecht


Bio

Frau Wagner ist Jahrgang 1975 und studierte Rechtswissenschaften in Hamburg, wo sie auch die Erste Juristische Staatsprüfung erfolgreich absolvierte. Sie verbrachte ihre Referendariatszeit in Niedersachsen, Hamburg sowie Schleswig-Holstein und schloss das Zweite Juristische Staatsexamen mit Erfolg in Hannover ab, bevor sie im Jahr 2006 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen wurde.
Auf Sylt ist Frau Wagner seit 2020, zunächst leitete sie hier die Zweigstellte ihrer Hamburger Kanzlei bevor sie im April 2022 die Kanzlei Wagner in Westerland gründete.

Lehre

Seit 2017 darf Rechtsanwältin Wagner zudem den Fachanwaltstitel im Familienrecht führen. Neben ihrer anwaltlichen Tätigkeit ist sie auch bis April 2023 Dozentin an der Norddeutschen Akademie für Finanzen und Steuerrecht in Hamburg und fungierte darüber hinaus als Korrekturassistentin an der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Hamburg.

Engagement

Zudem war Frau Wagner wissenschaftliche Referentin für den Parlamentarischen Untersuchungsausschuss „Aufklärung der Vernachlässigung der Kindeswohlsicherung im Fall Yagmur durch staatliche Stellen und Erarbeitung von Empfehlungen zur Verbesserung des Kinderschutzes in Hamburg“ der Hamburgischen Bürgerschaft (2014 – 2015).



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